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Ablehnung Ihres Antrags auf Kostenübernahme

Pflegekasse will Umzugskosten nicht übernehmen

Folgendes Szenarion ist nicht unüblich:
Sie bekommen einen Anruf von Ihrem/er Sachbearbeiter/in mit dem Hinweis, dass die Pflegekasse die Umzugskosten nicht übernehmen wird.

Das der Zuschuss zu einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, in diesem Falle Umzugskosten, beim Erstantrag nicht gewährt wird, ist nicht selten.

Durch die Übernahme der Umzugskosten tut Ihre Pflegekasse Ihnen kein Gefallen, sondern erfühlt Ihnen gegenüber Ihre Pflicht. Eine Absage muss somit einen triftigen Grund haben und nicht auf einer subjektiven Wahrnehmung eines Sachbearbeiters der Pflegekasse basieren. Laut Jahresmeldungen des Bundesversicherungsamtes (BVA) beschweren sich jedes Jahr immer mehr Krankenversicherte über Ihre (Pflege-)Kasse. Somit liegt auf der Hand, dass auch Sie die Ablehnung eines Zuschusses nicht ohne Weiteres hinnehmen sollen

Bei einer mündlichen oder telefonischen Ablehnung können Sie Ihren Sachbearbeiter dazu auffordern, Ihnen die Ablehnung der Kostenübernahme schriftlich zuzusenden.

Bei einer nicht berechtigten Ablehnung empfehlen wir dringend, innerhalb gesetzter Fristen Widerspruch einzulegen. In den meisten Fällen wird die Zusage zur Übernahme der Kosten dann doch erteilt.

Frau füllt einen Antrag zur Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse aus Foto von Alex Green von Pexels

Eine nicht berechtigte Ablehnung kann unter anderem folgenden Hintergrund haben:

Folgende Gründe stellen eine berechtigte Ablehnung dar.

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